Da wir manche Fragen sehr häufig gestellt bekommen, versuchen wir diese hier mit den Antworten zu sammeln.
In Bayern gilt laut dem Bayerischen Kultusministerium die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2019.
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 14.06.2019
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf
Auf der Seite 90 sind die Bestimmungen zu den Schulhunden zu finden.
In den meisten Fällen wird die Schulhundearbeit komplett von der jeweiligen Lehrkraft finanziert.
Vereinzelt gibt es Zuschüsse von Fördervereinen. Denkbar wären auch Zuschüsse von der Gemeinde/der Stadt.
Unseres Wissens nach, gibt es leider oft keine Zuschüsse.
Bitte beachten:
Sollten es Zuschüsse geben, sollten daran keine Bedingungen geknüpft sein, die den Einsatz des Hundes festlegen. Die Einsätze sollten im Hinblick auf das Wohl des Hundes immer ausschließlich vom Besitzer, der Schulhundelehrkraft festgelegt werden.
In der Rubrik "Checkliste für Schulhundeinsätze" auf der Homepage ist eine Checkliste zu finden. Die Checkliste soll bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulhundeinsätzen helfen. Je nach den Gegebenheiten muss sie natürlich noch um individuelle Punkte ergänzt werden.
Ein Schul(begleit)hund ist für uns ein für die Schule ausgebildeter Hund, der mit seinem Besitzer, der Lehrkraft (mit Schulhundausbildung) in der Schule eingesetzt wird.
Schulbesuchshunde sind für uns Hunde, die von Vereinen usw. zeitweise mit ihrem Besitzer eine Klasse und die Lehrkraft in der Schule besuchen.
Der Hund muss bei der Abschlussprüfung mindestens 18 Monate alt sein.
Es hängt jedoch stark vom Charakter und dem Entwicklungsstand des jeweiligen Hundes ab, wann mit der Schulhundausbildung begonnen werden sollte. Der Hund sollte auf jeden Fall eine gewisse Reife besitzen und es sollte nicht zu früh damit begonnen werden, damit der Hund erstmal ganz in Ruhe groß und erwachsen werden kann.
Ein Hund ohne Schulhundausbildung sollte nicht mit in die Schule genommen werden.
Begleitend zu Ausbildung und nach Absprache mit den Ausbildern kann der Hund hier schon nach gründlicher Vorbereitung mitgenommen werden.
Es stimmt nicht, dass ein Hund so früh und oft wie möglich mitgenommen werden sollte! In den sozialen Netzwerken wird leider manchmal suggeriert, dass es reicht, dass der Hund lieb und nett ist und sich der Rest schon ergibt.
Zum Wohle aller Beteiligten (Hund, Schüler, Lehrer) bedarf es einer guten Vorbereitung und Ausbildung des Teams.
Rettungshunde, Polizeihunde, Blindenhunde... können auch nicht ohne Ausbildung eingesetzt werden. Dies gilt auch für Schulhunde.
Die deutschen Schulhundeteams, die eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, sind im Schulhundweb registriert. Dort finden Sie die Teams nach Bundeländern sortiert.
https://schulhundweb.de/index.php?title=Schulen_mit_Selbstverpflichtung_-_Adressen
Die Selbstverpflichtung des Schulhundwebs dient der Qualitätssicherung von Schulhundeteams und ist das in Deutschland derzeit einzigste "Qualitäts-/Gütekriterium", dem sich die Schulhundeteams anschließen können.