Finanzamt

 

Die Revisionsverfahren sind entschieden:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/aufwendungen-fuer-einen-sog-schulhund-als-werbungskosten/

 

 

 

Beispiel Schulhund Leni:

Leni, d.h. anfallende Hundekosten, wurde drei Jahre in Folge steuerlich vom Finanzamt zu 100 % steuerlich berücksichtigt. 

In den beiden Folgejahren wurden die Hundekosten zunächst nicht mehr anerkannt (0 %). Nach einem Widerspruchsverfahren wurden Schulhundkosten anteilig nachträglich anerkannt. 

Im Jahr danach wurden die Kosten wieder zu 100 % steuerlich berücksichtigt.

 

Leider gibt es hier noch keine Beständigkeit.