Die Revisionsverfahren sind entschieden:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/aufwendungen-fuer-einen-sog-schulhund-als-werbungskosten/
Beispiel Schulhund Leni:
Leni wurde drei Jahre in Folge steuerlich vom Finanzamt zu 100 % als Schulhund steuerlich anerkannt. Im vierten Jahr und fünften Jahr wurde sie nicht mehr anerkannt (0 %). Nach einem
Widerspruchsverfahren wurden für die letzten beide Jahre gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhof anteilig Schulhundkosten nachträglich anerkannt.