Die Revisionsverfahren sind entschieden:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/aufwendungen-fuer-einen-sog-schulhund-als-werbungskosten/
Beispiel Schulhund Leni:
Leni, d.h. anfallende Hundekosten, wurde drei Jahre in Folge steuerlich vom Finanzamt zu 100 % steuerlich berücksichtigt.
In den beiden Folgejahren wurden die Hundekosten zunächst nicht mehr anerkannt (0 %). Nach einem Widerspruchsverfahren wurden Schulhundkosten anteilig nachträglich anerkannt.
Im Jahr danach wurden die Kosten wieder zu 100 % steuerlich berücksichtigt.
Leider gibt es hier noch keine Beständigkeit.