Vor 4 Jahren bin ich persönlich zu den Hundesteuersachbearbeitern meiner Heimatstadt gegangen, um mich zu informieren, ob es durch Leni's Einsatz als Schulhund eine Hundesteuerbefreiung geben
kann.
Vorgezeigt habe ich folgende Unterlagen:
- Bestätigung der Schule über ihren Schulhundeinsatz
- Haftpflichtversicherungsschein, in dem sie explizit als Schulhund versichert ist
- Kopien der Zertifikate der Schulhundausbildung
- Schreiben des Kultusministeriums über die Schulhundstudie
Ich musste dort dann einen Antrag für die Befreiung unterschreiben, in der als Grund "Schulhund" eingetragen wurde. Wenige Tage später habe ich einen unbefristeten Bescheid bekommen, dass Leni
mit sofortiger Wirkung von der Hundesteuer befreit ist.
(Zusatzinfo: Die Befreiung gilt nicht rückwirkend, d.h. bereits gezahlte Steuern gibt es nicht zurück.)